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Anwalt Philipp Wolfgang Beyer

Spitzname: »Der gegen Verteidiger verteidigt«

Ein Klick auf nebenstehendes Bild führt zum Videoclip einer ARD-Sendung vom Oktober 2003 unter Mitwirkung von Rechtsanwalt Beyer.

Das Beschwerdezentrum bat ihn im Anschluss an die Sendung um ein Interview.

 : In einer MDR-Sendung wurden Sie als Rechtsanwalt vorgestellt, der eine 'seltene Spezialisierung' habe, Sie verträten Mandanten, die durch Rechtsanwälte geschädigt wurden. Das macht Sie ja sicher bei Kollegen nicht gerade beliebt. Wie wird man so etwas wie 'Fachanwalt für Anwaltsrecht'?

RA BEYER: Den Begriff Fachanwalt für Anwaltsrecht gibt es nicht. Diese so genannte Spezialisierung folgte aus einer erhöhten Anzahl Anfragen von Mandanten in diesem Bereich.

Es ist wohl richtig, dass sich der Zuspruch unter den Kollegen in Grenzen hält. Jedoch sollte jeder Bürger das Recht haben, in dem Fall, dass er die Befürchtung hat, durch den Anwalt seines Vertrauens nicht ordnungsgemäß vertreten worden zu sein, dies überprüfen zu las-sen. Hierbei muss betont werden, dass es sich dabei in der Regel um die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen handelt, die auf Grund der prozessualen Vorschriften des deut-schen Rechts im Rahmen von gerichtlichen Verfahren nicht mehr geheilt werden können.

 : Wir kennen Rechtsanwälte, denen ihre Kritik an der Justiz gar nicht gut bekommen ist. Da soll auch schon mal ein Anwalt für geisteskrank erklärt werden, weil er die Richter zu arg nervt. - Ich könnte mir vorstellen, dass Sie von Kollegen sehr genau beobachtet werden und dass sich mancher freuen würde, wenn Sie einen Fehler machen und in DIE Lage gebracht werden könnten, in die Sie manche Kollegen bringen (vor Gericht). - Werden Sie von Kollegen gemieden oder gar geächtet?

RA BEYER: Natürlich wird man diesbezüglich von den Kollegen besonders beobachtet und die von Ihnen angesprochene "Schadenfreude" ist sicher vorhanden. Dass ich von Kollegen nunmehr gemieden oder gar geächtet werde, ist mir nicht bekannt. Ich bin mir aber durchaus bewusst, dass meine Tätigkeit in diesem Bereich nicht immer auf Gegenliebe unter den Kollegen stößt.

 : Eine gewisse Kontrollfunktion haben doch auch die Rechtsanwaltskammern inne. Machen Sie eine Arbeit, die zumindest teilweise eigentlich eine Standesorganisation wie eine Rechtsanwaltskammer übernehmen sollte?

RA BEYER: Die Rechtsanwaltskammer ist, wie sich schon aus Ihrer Frage ergibt, eine Organisation, die sich mit standesrechtlichen Probleme befasst. Die so genannten "Anwaltsfehler" ziehen in der Regel lediglich zivilrechtliche Ansprüche der Mandanten gegenüber ihrem Rechtsanwalt nach sich.

 : Vertreten Sie auch Mandanten aus anderen Bundesländern?

RA BEYER: Ja!

 : Bearbeiten Sie Mandate, in denen es um eine Klage gegen Kollegen geht, grundsätzlich persönlich oder übernehmen auch Kollegen aus Ihrer Kanzlei solche Mandate?

RA BEYER: Die Mandate, bei denen es um die Durchsetzung von Forderungen gegenüber Kollegen anderer Kanzleien geht, werden auch von Kollegen aus meiner Kanzlei bearbeitet. Dies begründet sich alleine in der Tatsache, dass die Prüfung von Anwaltsfehlern eher naturgemäß nicht auf ein bestimmtes Gebiet des deutschen Rechts beschränkt ist, und somit natürlich auch die Prüfung und die Durchsetzung der Ansprüche von geschädigten Mandanten in die Betreuung desjenigen Anwalts gegeben wird, der für das jeweilige "Spezialgebiet" die meiste Erfahrung besitzt.

 : Unter welchen Bedingungen übernimmt im Falle einer Klage gegen einen Rechtsanwalt eine möglicherweise vorhandene Rechtsschutzversicherung die Kosten?

RA BEYER: Dies richtet sich nach den jeweiligen Vertragsbedingungen, unter denen der Mandant die Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat. Dabei ist zu beachten, dass es sich hier regelmäßig um die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen in einem bestimmten Rechtsbereich handelt, so dass in dem Fall, dass dieser Bereich über die Rechtsschutzversicherung für den jeweiligen Mandanten abgedeckt ist, die entstehenden Kosten in der Regel auch von dieser übernommen werden.

 : In Deutschland gibt es jedes Jahr etwa 2.000.000 Gerichtsverfahren und etwa 600.000 Bußgeldverfahren. Es gibt etwa 60.000 bis 70.000 Anwälte. Ihre persönliche Schätzung: In wieviel Prozent der Fälle erleiden die 'dem Recht Unterworfenen' Nachteile oder Schäden durch Anwaltsfehler?

RA BEYER: Diese Frage lässt sich sicher prozentual nicht beantworten, es ist jedoch auszugehen, dass die Zahl der Anwaltsfehler weitaus höher als vermutet ist

 : Soweit wir wissen, ist in Deutschland noch nie ein Richter wegen Rechtsbeugung verurteilt worden, obwohl schon nach den Regeln der Statistik diese Straftat durch Richter von selbstverständlich vorkommen muss. Würden Sie auch Mandanten vertreten, die nicht etwa, wie im Falle einer Berufung oder einer Rechtsbeschwerde, gegen ein Urteil vorgehen wollen, sondern gegen einen Richter?

RA BEYER: Ja natürlich. Wir leben in einem Rechtsstaat, in dem auch die unabhängigen Richter den gesetzlichen Bestimmungen unterworfen sind. Somit ist es auch folgerichtig, dass für den Fall, dass dieser in seiner Funktion als Richter in welcher Form auch immer gegen das Gesetz verstossen hat, Ansprüche gegen diesen auch geltend gemacht werden können.

Das Interview führte Dr. Peter Niehenke


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