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Reportage: Prof. Thomas Grumme, Chefarzt a.D. der Neurochirurgie Augsburg, und das Krähenprinzip

DER MONAT ist eine innovative Zeitung, die analysieren, präzisieren und orientieren möchte. In dieser Monatszeitschrift erschien unlängst ein Bericht, der leider nicht online verfügbar ist. Wir hoffen, dass die Redakteure von DER MONAT uns nachsehen, dass wir ihren brisanten Bericht in diesem Forum zitieren, damit so viele Menschen wie möglich von der unglaublichen Skrupellosigkeit der Verantwortlichen Ärzte, Gutachter und Richter erfahren!

Wir zitieren:

Opfern von Ärztepfusch droht noch immer ein juristischer Spießrutenlauf. Fünfzehn Jahre kämpfte ein krank operierter Münsteraner vergeblich um Wiedergutmachung. Jetzt wird sein Fall neu verhandelt.

In der letzten Nacht seines intakten Lebens träumte sich Peter Bergmann in die Hallen von Moria und landete im Krankenhaus. Von einer schweren Grippe geplagt, hatte der 27-jährige Küchenchef eines örtlichen Weinlokals in einer Apotheke Kampfer gekauft, daraus eine Kanne Tee gekocht und sich mit "Herr der Ringe" ins Bett gelegt. Doch nachts verschlimmerte sich sein Zustand.

Die Überdosis ätherischer Öle provozierten einen Gehirnkrampf, und Bergmann musste zur Behandlung ins nahegelegene Clemens Hospital.

Bei der obligatorischen Computertomographie zeigte sich in der rechten Gehirnhälfte ein Schatten. Die Diagnose lautete: Gehirntumor, sofortige Operation notwendig. Peter Bergmann zögerte. Er hatte vier Kinder, das Jüngste war gerade geboren, und Beschwerden hatte er keine. Prof. Klaus von Wild, Medizinischer Direktor der Neurochirurgischen Klinik und eine in Fachkreisen anerkannte Kapazität machte ihm die Entscheidung leicht:Oberarzt Al Dan Dashi "Wenn Sie den Tumor nicht entfernen lassen, sind Sie in einem Jahr tot."

Sein Patient wollte leben.

Nach dem Eingriff ging es Peter Bergmann deutlich schlechter. Nur mit Mühe konnte er lesen und schreiben, litt unter Wahrnehmungsstörungen und Orientierungslosigkeit. Mit Blick auf die Neonröhren über dem Bett fragte er seine Frau, warum Baguette- Tüten an der Decke hingen. Wie Bruno Ganz im Kino- Drama "Messer im Kopf" musste er selbstverständliche Tätigkeit wieder neu üben, seine Linkshändigkeit auf rechts umstellen. Ich war als Kind Linkshänder und bin in der (Kindergarten) Schule umerzogen worden. Deshalb ist der Schaden schlimmer, weil die linke intakte Hirnhäfte das nicht kompensieren kann.So Bergmann "Eine ganz natürliche Folge des schweren Eingriffs", beruhigte ihn Gehirnspezialist von Wild. "Entfernung eines hirneigenen Tumors" stand in den Akten. Bergmann ging nach Hause. "Ich fand mich in der eigenen Wohnung nicht mehr zurecht und dachte, ich hätte eine neue Plattensammlung." Sechs Jahre vergingen. Schwerbehindert, berufsunfähig.

Weil ihn noch immer starke Kopfschmerzen plagten, empfahl ihm ein Freund Dr. Winkler, Neurochirurg am Gemeinschaftskrankenhaus Herdecke. Der sichtete die Unterlagen, checkte Bergmann durch und präsentierte ihm die Schreckensnachricht: Zum Zeitpunkt der Operation war er kerngesund. Der Schatten in seinem Kopf war lediglich eine Gefäßanomalie, mit der er noch heute lebt. Denn das als Vorlage dienende CT hatte keine Markierung, und Operateur Dr. Ahmet S. Zeren bohrte und schnitt fünf Zentimeter über der diagnostizierten Stelle. Als er dort nichts fand, rief er seinen Vorgesetzten von Wild, der weiter suchte und eine pflaumengroße Menge gesundes Gehirngewebe entfernte. Um die Panne vor dem nun wirklich Behandlungsbedürftigen und seiner Krankenkasse zu vertuschen, wurde der OP-Bericht gefälscht, und Patient Bergmann zur Nachbehandlung statt in die üblicherweise vorgesehene Neurologische Reha-Klinik im Sauerland ins zwanzig Kilometer entfernte St-Gerburgis- Hospital in Nottuln gebracht. Bergmann wunderte sich: "Das war so eine Art Sterbekrankenhaus für alte Leute. Ich kannte es, denn da lag die Großmutter meiner Frau."

Daher entfielen auch die Sofortmaßnahmen zur Verbesserung kognitiver Defizite. Sein Fall war so eindeutig, dass ihm Nervenspezialist Winkler riet :"Gehen Sie sofort zum Rechtsanwalt." Familie Bergmann lebte zu diesem Zeitpunkt von 1400 Mark Krankengeld.

Als Rechtsanwalt Dr. PUTZO & Rath den Fall übernahm und vor Gericht brachte, rechnete er für seinen Klienten mit dem Erhalt von Schmerzensgeld, sowie einer monatlichen Rente von 3000 Mark. Voraussetzung war ein gerichtliches Gutachten – nach den vorliegenden Untersuchungsergebnissen eine Routinesache. Doch der zuständige Neurologe Prof. Dr. Wilhelm Grote sah das anders. Er hatte zwar die Siebzig schon lange überschritten, litt an Prostatakrebs und war ein alter Bekannter vom Mitangeklagten Professor von Wild, erschien dem Landesgericht Münster aber trotz allem als der geeignetste Experte. Kurzerhand verzichtete er auf eine bei Hirnverletzungen wie auch immer entstanden obligate persönliche Untersuchung Bergmanns, verstieß damit gegen den Paragraph 25 der ärztlichen Berufsordnung und gegen den Kodex der deutschen Gesellschaft für Neurochirurgie und beschrieb den Gehirnschaden nach Sichtung des Materials als "kleinen, überflüssigen Hirndefekt" mit "nicht zu erkennbaren Schadensfolgen". Wie heute bekannt wurde ist alles im Vorfeld schon besprochen gewesen.

Die Gerichtsverhandlung geriet zur Farce. Richter Behrens wirkte gereizt und herrschte Kläger Bergmann mehrmals an. "Antworten Sie nur mit Ja oder Nein". Als dieser nachwies, dass Neurochirurg von Wild nachlässig gehandelt hatte, sprang dessen Verteidiger auf und rief in den Saal: "Ich bin Hobbyhandwerker. Das hätte ich besser selber machen können." Der Richter lächelte, eine Verwarnung blieb aus. Nach nur einer Stunde erhielt Peter Bergmann für den Verlust seiner Zukunft eine Vergleichssumme von 50.000 Mark.

Doch er kämpfte weiter. Seit zwölf Jahren ist er Vorsitzender des Arbeitskreises des Bundesverbandes der Medizingeschädigten Nordrhein Westfalen, berät, unterstützt und tröstet Betroffene, die wie er Opfer von Fehlbehandlungen sind. Eine querschnittsgelähmte Oberstudienrätin, die seit acht Jahren um Schmerzensgeld und Rente kämpft, eine gelähmte Zwölfjährige, die bei der Geburt an der Halswirbelsäule verletzt wurde, ihrem Gutachter nach die Verletzungen "bereits im Mutterleib erlitt". "Die Seilschaften zwischen Ärzten und Gutachtern bilden in Deutschland ein dichtes Netz", sagt Bergmann. "Vor allem die populären Mediziner werden immer wieder aufgefangen."

Und das ohne jede Scham. Als der Geschädigte auf der Suche nach einem weiteren Gutachter Prof. Dr. Thomas Grumme, Chefarzt der Neurochirurgischen Klinik Augsburg, konsultierte, bescheinigte dieser ihm einen "großflächigen Ausfall von Gehirngewebe". Nachdem er jedoch über die Umstände unterrichtet war, lehnte er ein umfassendes Gutachten ab. Laut Bergmann erklärte er: "Ich möchte mich bei dieser Sache heraushalten. Professor von Wild und ich gehen zusammen ins Theater." Väterlich soll er hinzugefügt haben: "Wenn Sie mein Sohn wären, würde ich Ihnen empfehlen, von gerichtlichen Schritten Abstand zu nehmen."

Erst im letzten Jahr erklärte sich ein führender Mediziner zur längst fälligen Dokumentation des wahren Sachverhaltes bereit. Prof. Dr. Gerd Sandvoss, Erster Vorsitzender des Berufsverbandes Deutscher Neurochirurgen, Sprecher des Gutachtenausschusses und Leiter der Neurochirurgischen Abteilung des Ludmillenstifts Meppen bescheinigte dem heute 42- jährigen Bergmann den Fehler.

Mit diesem Gutachten geht er nun ein zweites Mal vor Gericht, um die Negierung seines Vergleiches zu erwirken. Seine letzte, große Chance. Auch die AOK Münster und die LVA fordern jetzt vom Clemens Hospital horrende Summen. Für Bergmann nur eine geringe Genugtuung. "Früher wollten sie mir nicht helfen, und haben mich alles alleine machen lassen. Jetzt klagen Sie im sechsstelligen Bereich."

Rechtsanwalt Raths Zukunftsprognosen klingen trotz der erdrückenden Beweislast nur bedingt optimistisch. "Die endgültige Entscheidung fällt am Ende sehr wahrscheinlich der Bundesgerichtshof. Das kann Jahre dauern." Etwas Positives kann er dem Fall aber doch abgewinnen. "Das Absurde ist, dass mein Klient mit seiner ganzen Tragödie noch Glück hatte. Denn hätten sie damals die richtige Stelle erwischt und die Einblutung rausoperiert, hätte ihn das garantiert das Leben gekostet."

Für einen Mann, der sich fast täglich in seiner Stadt verirrt, ein schwacher Trost. Nun stellt sich heraus das der Gutachter der das Falschgutachten für seinen Kollegen schrieb gar keine Gutachten wegen Überalterung tätigen durfte.


Ende des Zitats

Hier zwei Fernsehbeiträge, die über diesen Fall berichten:

Ratgeber Recht vom 13. 11. 2005

RTL-Beitrag von August 2006
Wie skrupellose Gutachter das Leben eines Mannes zerstören
Aktenzeichen:
Datum: 0000-00-00

Gutachter:

Prof. Dr. Thomas Grumme
Chefarzt a. D. der Neurochirurgischen Klinik Augsburg

Institution:

'Klinikum Augsburg' Neurochirurgische Klinik
Stenglinstr. 2
D-86156 Augsburg
TV mit dem VgR

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