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Reportage: Mutmaßlicher Messerstecher kommt frei, weil Richter Pranz (LG Darmstadt) seinen Pflichten nicht nachkommt

Ein 23jähriger Mann, beschuldigt des Totschlags (ihm wird versuchter Totschlag und räuberische Erpressung zur Last gelegt, er soll im Frühsommer 2005 in Offenbach auf offener Straße einem ihm unbekannten Mann ein Messer in den Rücken gestoßen haben, "ganz leicht", wie sein Anwalt, Heinz Fecher aus Offenbach, betonte), musste nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt aus der Haft entlassen werden, weil Richter Hein-Uwe Pranz seine Pflichten nicht ernst genug nahm! Das OLG ist der Meinung, Pranz habe, wie der Sprecher des Oberlandesgerichts gegenüber dem Darmstädter Echo erklärte, "keine geeigneten Maßnahmen zur Herbeiführung eines zeitgerechten Beginns der Hauptverhandlung ergriffen. Die Strafkammer hätte früher terminieren müssen und auch früher terminieren können."

Im vorliegenden Fall, so der erste OLG-Senat, seien bereits am 6. Januar diesen Jahres alle Voraussetzungen für den Beginn der Gerichtsverhandlungen erfüllt gewesen. Die Verhandlung in Darmstadt wurde aber erst für Mitte Juni angesetzt – viel zu spät.

Richter Pranz habe die Eigenart, Verteidiger "immer von oben herab" zu behandeln, sagte der Offenbacher Rechtsanwalt, "man hat manchmal den Eindruck, dass er einen als lästiges Übel ansieht". Die OLG-Entscheidung sei "eine Ohrfeige für das Landgericht" in Darmstadt.


Ohrfeige für Richter Pranz vom Landgericht Darmstadt
Aktenzeichen: 1 HEs50/06
Datum: 2006-05-16

Richter:

Hein-Uwe Pranz (Jg. 1942)
Spitzname: »Der Herablassende«
Ab 01.08.1986 Vorsitzender Richter am Landgericht Darmstadt

Gericht:

Landgericht Darmstadt
Mathildenplatz 13
D-64283 Darmstadt
TV mit dem VgR
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