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Reportage: Kumpanei zwischen Richter Pranz und Richter Wagner vom Landgericht Darmstadt - Deutliche Worte des BGH

Ein 34 Jahre alter Mann war am 11. August 2004 von der 11. Strafkammer des Landgerichts zu lebenslanger Haft verurteilt worden; das Urteil wurde jedoch am 30. November 2005 vom Bundesgerichtshof (BGH) aufgehoben. Die Karlsruher Richter gingen dabei mit der Darmstädter Strafkammer hart ins Gericht und verwiesen das Verfahren an eine andere Kammer des Landgerichts zurück. Und was machen die Richter vom Darmstädter Landgericht? Der Vorsitzende Richter der dann zuständigen 2. Strafkammer, Volker Wagner, war 2004 als Beisitzer an der Urteilsfindung beteiligt. Vorsitzender Richter war damals Hein Uwe Pranz.

Pflichtverteidiger Joachim Bremer stellte gegen Richter Wagner einen Befangenheitsantrag und führte, laut einem Bericht des 'Darmstädter Echo aus, man müsse Zweifel daran haben, dass der Beisitzer von damals jetzt die Verhandlung unvoreingenommen leiten könne.

Es geht um einen äußerst bemerkenswerten Vorgang im Zusammenhang Urteil der 11. Strafkammer von 2004 unter Richter Pranz, den der BGH hart kritisiert hatte: Der Anschein, dass die Darmstädter Richter mit wahrheitswidriger Begründung einen sinnvollen Beweisantrag der Verteidigung abgeschmettert hatten. Und dass sie hinterher mit Formulierungstricks versuchten, diesen Vorgang gegenüber den Karlsruher Richtern zu verschleiern.

Eine Video-Aufzeichnung der Tat, die sich im April 2003 bei einer Kickbox-Veranstaltung in der Egelsbacher Mehrzweckhalle ereignete, zeigt eine Massenschlägerei; in dem Getümmel wurde ein 38 Jahre alter Kickboxer aus Gütersloh mit zwei Messerstichen getötet. Die entscheidenden Minuten des auf DVD übertragenen Videos waren vor Gericht in Darmstadt mehrfach vorgeführt worden. Ein Polizeibeamter hatte zudem 30 Einzelbilder aus dem Video gefertigt und ausgedruckt, die ebenfalls gezeigt wurden.

Die Verteidigung erklärte jedoch, es gebe noch weitere Einzelbilder, die den Angeklagten entlasteten; sie beantragte daher, sämtliche 1800 Einzelbilder, aus denen die zweieinhalbminütige Filmaufzeichnung bestand, Stück für Stück in Augenschein zu nehmen. Dies lehnte das Gericht ab und erklärte in der Urteilsbegründung, die 1800 Bilder seien "allesamt mehrfach in der Hauptverhandlung in Augenschein genommen worden".

Auf den Revisionsantrag der Verteidigung hin fragten die Karlsruher Richter in Darmstadt an, was es mit den 1800 Bildern auf sich habe. Der Vorsitzende Richter Pranz soll daraufhin in einer dienstlichen Erklärung die Darstellung im Urteil bekräftigt haben und sinngemäß hinzugefügt haben, beim Abspielen des Films seien die Einzelbilder zu erkennen gewesen. Beisitzer Wagner soll diese Version ausdrücklich unterstützt haben.

Die Vorsitzende des BGH-Strafsenats, Ruth Rissing-van Saan, soll sich bei der mündlichen Urteilsbegründung deutlich ungehalten über die Darmstädter Bemäntelungsversuche gezeigt haben: Die Karlsruher Richterin habe diese Erklärungen als "Versuch des Gesundbetens" abgetan, sagte Anwalt Bremer dem Darmstädter Echo.

Der Befangenheitsantrag gegen Wagner wurde am Freitag gleichwohl abgelehnt: Dessen Mitwirkung an dem aufgehobenen Urteil sei für die Annahme der Befangenheit nicht ausreichend.


Landgericht Darmstadt unter Richter Pranz immer öfter im Zwielicht
Aktenzeichen:
Datum: 2006-06-02

Richter:

Volker Wagner (Jg. 1959)
Spitzname: »Der Gesundbeter«
Ab 19.12.2005 Vorsitzender Richter am Landgericht Darmstadt

Dr. Ruth Rissing-van Saan (Jg. 1946)
Ab 06.06.2002 Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof Karlsruhe

Hein-Uwe Pranz (Jg. 1942)
Spitzname: »Der Herablassende«
Ab 01.08.1986 Vorsitzender Richter am Landgericht Darmstadt

Gericht:

Landgericht Darmstadt
Mathildenplatz 13
D-64283 Darmstadt
TV mit dem VgR
Interview Rolf Bossi

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