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Reportage: OStA Sebastian Staufenbiel (Magdeburg) fühlte sich von Gutachter Burkert (Halle) in die Irre geführt

Ein Arzt, Prof. Paul Schöne, ehemals ärztlicher Direktor und Chefarzt des Neurologischen Rehabilitationszentrums in Magdeburg, hat, im Einklang mit dem Gesetz, im Einverständnis mit den Angehörigen und, vor allem, dem Willen des Patienten entsprechend, die lebensverlängernden Maßnahmen bei einem Todgeweihten eingestellt. Nach einem Bericht in DER SPIEGEL (auf die nebenstehende Grafik klicken) wurde dieser Arzt aus "dem Westen" nicht nur Opfer von Intrigen in dieser Klinik in der ehemaligen DDR, er wäre beinahe zudem Opfer eines Staatsanwalts geworden, der, so DER SPIEGEL, diesen Prozess anstrengte, "offenbar in der Erwartung, damit Jusitz- und Medizinrechtsgeschichte zu schreiben."

Es stockt einem der Atem, wenn man das liest!

"Die Arbeit von Staatsanwälten", schreibt Gisela Friedrichsen in dem Bericht treffend, "wird oft nach den Kategorien 'Sieg' oder 'Niederlage' bewertet. Gesiegt hat der Staatsanwalt, dessen Ermittlungen und Anklage einen mutmaßlichen Straftäter hinter Schloss und Riegel gebracht haben. Eine Niederlage muss einstecken, wer die Richter nicht von der Schuld des Angeklagten überzeugen kann: weil er nicht gründlich ermittelt hat oder, geblendet von der Hoffnung auf Erfolg, sich hat verführen lassen von falschen Zeugen und deren eitlen Zeugnissen." Oberstaatsanwalt Staufenbiel attestiert sie, er sei "sicher ein Mann, der eher weniger nach Sieg und Triumpf giert." Doch sie lässt keinen Zweifel daran, wie sie seine Motive und seine Leistung in diesem Prozess bewertet: "... das Strafverfahren, dass er gegen ... Prof. Paul Schöne ... angestrengt hat ... wird seine Vita nicht zieren." Denn: "Die Liste seiner Fehlentscheidungen ist lang."

Doch Staatsanwalt Staufenbiel sieht sich selbst als Opfer eines vom Gericht bestellten medizinischen Gutachters, der seinerseits ein hohes Ansehen genießt: Prof. Dr. Winfried Burkert (im Ruhestand, ehemals Direktor der neurochirurgischen Klinik der Universität Halle-Wittenberg). In einem Prozessbericht auf volksstimme.de heißt es über Staufenbiel: «Dass ihm sein Schlussvortrag nicht leicht fiel, war Oberstaatsanwalt Sebastian Staufenbiel gestern anzusehen. Derjenige, der die beiden Ärzte des Neurologischen Rehabilitationszentrums (NRZ) Magdeburg angeklagt hatte, musste nach der Beweisaufnahme ... letztlich einräumen, dass Professor Paul W. Schönle und Dr. Frantisek Kovacic frei von Schuld sind.
[...]
In seinem Plädoyer ließ es sich Staufenbiel nicht nehmen, auf ein "trauriges Kapitel " des Prozesses einzugehen. Er meinte damit das Gutachten, das die Staatsanwaltschaft auf Empfehlung der Landesärztekammer beim Experten Professor Winfried Burkert, Martin-Luther-Universität Halle, in Auftrag gegeben hatte.
Als medizinische Laien habe die Staatsanwaltschaft darauf gebaut, mit Burkert einen qualifzierten Fachmann an der Hand zu haben. Doch als das Gutachten vorgetragen werden sollte und der Professor sagte, dass er nichts Schriftliches vorbereitet habe, ihn die Prozessbeteiligten jedoch gern fragen könnten, sei die Anklage zur Farce geworden.
"Ich hatte mich auf einen akademischen Streit um medizinische Fragen eingestellt, aber solche Art von Selbstdemontage eines Gutachters habe ich noch nie erlebt." Urknall nannte es Staufenbiel.
Dabei sei Burkert derjenige gewesen, der die Anklagebörde mit seiner Auffassung über den Fall darin bestärkt habe, dass unerlaubte Sterbehilfe vorliege. Dass ein Gutachten persönlicher Eitelkeit geopfert wird, sei neu für ihn gewesen, sagte Staufenbiel sichtlich entrüstet.
Der Gutachter habe "alle Zeit der Welt gehabt", seine Expertise zu erstellen. Doch ihm sei es mehr um persönliche Ausfälle gegangen als um ein Qualitätsgutachten.
Dann ging Staufenbiel auf das während des Prozesses immer wieder als "atmosphärische Störungen" bezeichnete Arbeitsklima am NRZ ein. Schönle, der mit neuen, zum Teil unkonventionellen Ideen nach Magdeburg gekommen sei, sei bei einigen leitenden Ärzten gegen Wände gelaufen. "In der Klinik herrschte eine Atmosphäre der Missgunst bis hin zum Mobbing", bekräftigte Richterin Claudia Methling später bei der Freispruchsbegründung. Staufenbiel: "Einige haben nur darauf gewartet, dem Chefarzt eins auszuwischen."
Nach dem Tod des englischen Patienten sei Schönle durch einen anonymen Telefonanruf dermaßen in die Enge getrieben worden, dass er sich ohne vorherige juristische Beratung selbst bei der Staatsanwaltschaft anzeigte, um die Gerüchte über ihn aus der Welt zu schaffen. Falsche Zeugenaussagen hätten später die belastenden Momente verdichtet, so dass es zur Anklage und Eröffnung des Hauptverfahrens kommen konnte.»



Aktenzeichen: 21 Ks 5/07
Datum: 2008-12-22

Richter:

Claudia Methling (Jg. 1960)
Ab 18.12.2000 Vorsitzende Richterin am Landgericht Magdeburg

Gericht:

Landgericht Magdeburg
Halberstädter Str. 8
D-39112 Magdeburg
TV mit dem VgR
Interview Rolf Bossi

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