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Reportage: Verurteilt, um Straftat eines Polizisten zu decken?

Der Vorwurf: "Am 12.09.1999 verließen Sie gegen 4.45 Uhr die Diskothek \"Moospark\" in Pöttmess und begaben sich zu Ihren auf dem dortigen Parkplatz abgestellten Pkw Marke Audi, amtliches Kennzeichen IN-U3230. Obwohl Sie infolge vorangegangenen Alkoholgenusses nicht imstande waren, den Wagen sicher zu lenken, setzten Sie ihn in Bewegung und stießen beim Ausparken infolge Ihrer Alkoholisierung aus Unachtsamkeit gegen den ordnungsgemäß geparkten Pkw Audi, amtliches Kennzeichen ND-U 460, der Geschädigten Uta S. "

Mein Kommentar:

In einen bereits vorausgeganen §111 Beschluß war die Sachlage vom Polizeibeamten etwas anderst geschildert worden. Zur Sachverhaltsschilderung laut §111: "Der Beschuldigte Ist dringend verdächtigt, am 12.09.1999 gegen 04.50 Uhr einen Pkw auf der Rudolf-Diesel-Straße 23 in Pöttmess geführt zu haben, obwohl er, wie er wusste, infolge des vorangeganenen Genusses alkoholischer Getränke nicht in der Lage war, das Fahrzeug sicher zu führen.
Nachdem er seinen Pkw auf dem Parkplatz der Diskothek \"Moospark\" abgestellt hatte, ihm aber wegen seiner erkennbaren Trukenheit vom Türsteher der Zutritt in die Diskothek verwehrt worden war, setzte er sich erneut ans Steuer seines Fahrzeugs und prallte infolge seiner alkoholbedingten Fahruntüchtgkeit beim Ausparken rückwärts gegen das ordnungsgemäß abgestellte Fahrzeug der Geschädigten S."

Als damals ich meinem Rechtsanwalt sagte, dass ich nicht die Person sein kann, die hier der Zeuge gesehen haben will, teilten wir dies auch dem Staatsanwalt Buhmann unter Berufung auf zwei Zeugen, die ganz klar dies auch durch ihre Ausage bestätigen könnten, mit. Nach diesen Schreiben führte laut Aussage meines Rechtsanwaltes der Staatsanwalt eine Beschuldigtenbefragung durch, aber die zwei Zeugen lies er einfach aus und änderte die Sachverhaltsschilderung, ohne auch weitere \"Beweise\" die er erhalten hatte, zu prüfen.
Auch ein später eingereichtes Gutachten, das wir auf Grund des erkennbaren Desintresses der Sattsanwalltschaft Augsburg übergaben, überprüfte er nicht (ich vermute: weil er eine Straftat durch den Polizeibeamten vermuten musste). Daher veranlasst er keine neue Begutachtung. Stattdesen wurde ein Sachverständiger beauftragt, mit einen Gutachten, aus dem sich ergibt, dass ich keinen Unfall und keine Autofahrt hatte. Bei einer späteren Anzeige gegen den Polizeibeamten teilte mir mann schriftlich mit, ich hätte bei dem vorbenannten Gutachten mir einen Lackabzug mach lassen sollen, obwohl die Staatsanwaltschaft mehr als 14 Monate von dem Beweismittel wusste, hatte sie mir damals nichts davon geagt und auch das Gericht hat dieses Beweismittel nie in Frage gestellt. Ich muss heute sagen, dass ich ganz klar verurteilt worden bin, um Straftaten anderer Personen im Dunkeln zu lassen, auch die Prozessfverzögerung war reine Show, um mich zu Aufgabe zu bewegen, da ansonsten meine Existens ruinirt gewesen wäre.

Thomas Schmaus

Zu Unrecht der Fahrerflucht beschuldigt.
Aktenzeichen: Cs 614 Js 132939/99
Datum: 2000-03-21

Richter:

Gericht:

Amtsgericht Aichach
Schlossplatz 9
D-86551 Aichach
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