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Urteil: Kleine Würstchen unter schwarzen Roben

«Ich hoffe inbrünstig für Sie, dass bald der Tag kommen wird, an dem niemand mehr das Gefängnis fürchten muss wegen eines Deliktes, bei dem es um nicht mehr geht als um das gesprochene oder geschriebene Wort
(US-Präsident Ronald Reagan im Juni 1988 zu den Menschen im "Reich des Bösen")

Der Leiter des Beschwerdezentrums, Dr. Peter Niehenke, wegen Beleidigung verurteilt.

(Siehe auch den unabhängigen Prozessbericht von Dr. Ulrich Brosa)

Schriftliche Urteilsbegründung und Begründung für die Berufung

Wie lässt sich die unglaublich fragile sog. 'Würde des Gerichts' damit vereinbaren, dass in unserer Demokratie eigentlich der Bürger der Souverän ist?

Die Würde des Gerichts ist, anders als die Würde des Menschen, antastbar, denn Institutionen haben keine 'Würde' und genießen keine 'Menschenrechte'. Die 'Würde des Gerichts' muss in einer Demokratie auch antastbar sein, denn sie hängt von der Persönlichkeit, Kompetenz und Ausstrahlung der dort agierenden Juristen, insbesondere natürlich der jeweiligen Richter ab, hängt davon ab, wie diese Juristen, insbesondere natürlich die Richter, mit der ihnen von der Gesellschaft übertragenen Macht umgehen.

Es gibt in der deutschen Justiz
zu viele machtbesessene, besserwissende und leider auch unfähige Richter,
denen beizukommen offenbar ausgeschlossen ist.

Ex-OLG-Richter Dr. Egon Schneider
(Zeitschrift für anwaltliche Praxis' 6/1999 vom 24.3.1999, S. 266)

Ideal wäre es, wenn die Gerichte ihre sehr angreifbare 'Würde' einer natürlichen, einer überzeugenden Autorität verdankten. Solch eine Würde wäre durch überzogene Kritik oder Polemik gar nicht berührbar: Die Bürger würden den Kritiker einfach für einen Spinner halten. Doch die Würde deutscher Gerichte scheint so 'verletzlich' zu sein, dass sie nur durch Androhung von Gewalt geschützt werden kann. (Es ist eine Art 'Selbstbedienung' der Justiz, die staatliche Gewalt für ihre selbstsüchtigen Zwecke missbraucht.) Darauf deuten eine Vielzahl von Prozessen hin, bei denen sich die Justiz mit sich selbst beschäftigt, statt das zu tun, wofür sie von unseren Steuergeldern bezahlt wird. Es ist beschämend für Deutschland, dass diese Situation von der OSZE kritisiert werden muss (siehe unten).

Was bleibt von der 'Würde eines Richters' übrig, wenn er seine Robe ausgezogen hat?

Dann haben wir einen ganz gewöhnlichen Menschen vor uns, das wollen wir nicht vergessen und ihnen zugute halten. In der Robe steckt ein Mensch. Ein fehlbarer Mensch allerdings! Das sollten die Richter selbst niemals vergessen. Oft ein ungebildeter und inkompetenter Mensch. Das ist für den der Justiz unterworfenen Bürger dann allerdings eine Katastrophe. Und nach Meinung von Ex-OLG-Richter Dr. Egon Schneider allzuoft leider auch ein machtbesessener Mensch.

Die 'Götter in Weiß' sind schon seit vielen Jahren von ihrem Thron gestoßen: Berichte über immer neue Betrügereien, in die Hunderte oder gar Tausende von Medizinern verwickelt sind, skandalöse Fehler medizinischer Gutachter, Schlamperei bei Operationen ... - die Liste wäre einfach zu lang. Die Folge ist eine erschütternde und gleichermaßen befreiende Erosion der Autorität eines ganzen Berufsstandes. Und das ist gut so: Wir Patienten müssen uns der Gefahren bewusst sein, die in Arztpraxen und in Kliniken auf uns lauern. Wir dürfen uns nicht, vertrauensvoll und kritiklos, 'anheim geben', denn 'die Verhältnisse sind nicht so', dass wir das gefahrlos tun könnten - leider.

Nach den 'Göttern in Weiß' müssen nun dringend die 'Götter in Schwarz' entthront werden

Wir Bürger, wir der Justiz Unterworfenen, dürfen uns auch bei diesem Berufsstand nicht 'anheim geben', denn 'die Verhältnisse sind nicht so', das wir dies gefahrlos tun könnten - leider! Wir, die der Justiz Unterworfenen, müssen uns der Gefahren bewusst sein, die in Kanzleien, vor allem aber bei Gericht auf uns lauern. Auf den Seiten des Beschwerdezentrums, speziell in dieser Richterdatenbank und ihren Unterdatenbanken, wird dokumentiert, wie erschreckend treffend die Charakterisierung von einem, der es schließlich wissen muss, nämlich von Richter am Bundesgerichtshof Nescovics, leider ist! Er schreibt, wie schon mehrfach zitiert: "Die Rechtsprechung ist schon seit langem konkursreif." (Zeitschrift für anwaltliche Praxis, Heft 14/1990)

Selbstgerechtigkeit von Justiz und Behörden bindet Ressourcen, die für Kampf gegen den Terror fehlen

Die Bekämpfung des Terrors und der organisierten Kriminalität bringt Polizei und Justiz an ihre Grenzen. Vertreter von Standesorganisationen beklagen die Überforderung, fordern eine bessere personelle Ausstattung. In den Kellern mancher Gerichte (z. B. Berlin) verrotten Akten, so dass sie unlesbar geworden sind, wenn sie endlich bearbeitet werden können (dokumentiert in einem Fernsehbeitrag mit dem Titel Pfusch in der Justiz aus dem Jahre 2003), Mafia-Bosse mussten schon aus der Untersuchungshaft entlassen werden, weil die Ermittlungen sich so lange hinzogen, dass schwere Straftaten verjährt waren, bevor sie zur Verhandlung gebracht werden konnten (ebd.)

Angesichts solcher Verhältnisse ist es ein Skandal, wie viel Arbeitszeit von deutschen Ermittlungsbeamten und Richtern darin investiert wird, unliebsame Kritiker der Justiz mit unsinnigen Strafanzeigen und selbstgerechten Urteilen zu schikanieren. Ex-OLG-Richter Dr. Egon Schneider würden bei Dorfrichter Laudi aus Kirchhain (Hessen), dem in der Richterdatenbank mittlerweile für seine wahrlich 'besonderen' richterlichen Leistungen ein 'Ehrenplatz' gebührt, sicherlich die Haare zu Berge stehen. Man hat den Eindruck, Schneider hatte genau diese Sorte Richter vor Augen, als er sein vernichtendes Urteil über die deutschen Richter fällte (siehe das einleitende Zitat von Dr. Schneider). Laudi hat nicht nur den Unsinn zu verantworten, über den wir in unserem letzten LeiDartikel berichteten (siehe Dorfrichter Laudi und die Wolfsangel-Affäre), auch die folgende Posse geht auf sein Konto: Selbstgefällige Selbstgerechtigkeit und autoritäres Gelaber anstelle einer Urteilsbegründung. Eigentlich kann man dem, was er sich leistet, nur noch in Form einer Satire wirklich gerecht werden: Dorfrichter Laudi und der schöne Tod der Kühe.

Jede Fachkraft wird eigentlich dringend benötigt, und Leute wie Dorfrichter Laudi, aber auch Staatsanwalt Franosch oder Oberstaatsanwalt Jörg und wie sie alle heißen (in unserem Fall heißt der Sünder Oberamtsanwalt Waschke), haben nichts Besseres zu tun, als Kritiker der Justiz dafür zu jagen, dass sie Missstände in deutlichen Worten anprangern.

Deutsche Justizbeamte und Behördenvertreter genießen allerdings auch, was die Möglichkeit zu derartigen Machenschaften angeht, aufgrund des deutschen Strafrechts einen besonderen Komfort, der von der OSZE mit folgenden Worten kritisiert wird: "Strafgesetze wegen Beleidigung und Diffamierung werden häufig als nötige Abwehr gegen angeblichen Missbrauch der Meinungsfreiheit gerechtfertigt. Sie sind aber mit OSZE-Normen nicht konform; ihre Anwendung bildet einen Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung."

Prozess gegen den Leiter des Beschwerdezentrums wegen Beleidigung

Der Leiter des Beschwerdezentrums, weiten Kreisen der Bevölkerung eher bekannt als der Nacktläufer von Freiburg, hatte sich am Montag, 28. 2. 2005, vor dem Amtsgericht in Freiburg unter Vorsitz von Richter Klaus-Dieter Stark (Spitzname 'Schwacher Auftritt') wegen Beleidigung zu verantworten.

Die Schweinereien, die Zwangsburger Behördenvertreter dem Nacktläufer gegenüber ihrerseits zu verantworten haben, sind ungezählt (siehe die lange Liste behördlichen Terrors gegen den Nacktläufer): Psychiatriesierungsversuche, behördlicherseits geförderte Intrigen incl. nachweislicher Falschaussagen vor Gericht, rechtwidrige Festnahmen, unsinnige Strafbefehle wegen vorgeblich nicht angemeldeter Demostrationen (so dreist, dass es sogar Richter am Amtsgericht Dr. Udo Schleef - genannt Schleefmütze - zu viel wurde und er den Nacktläufer freisprach), rechtswidrige Verhängung von Zwangsgeldern (so dreist, dass es sogar dem Verwaltungsgericht Freiburg zu viel wurde und es das Zwangsgeld als das einstufte, was es war: rechtswidrig) und, last but not least, ein widerlicher Missbrauch mit dem Missbrauch durch die Stuttgarter Landesregierung.

Eine hervorragende Rolle in dieser langen Liste behördlicher Schweinereien spielt Stadtrechtsdirektor Markus Geißler (Jg 1947). Er besaß die Dreistigkeit, zur Befriedigung seiner nur als Rachlust einzustufenden Bedürfnisse das Verwaltungsgericht zu belügen, um ein (von genau diesem Gericht, wie bereits erwähnt, mittlerweile als 'widerrechtlich' eingestuftes) Zwangsgeld auf der Grundlage dieser Lüge durchsetzen zu können.

Aber Geißler ist bei den Zwangsburger Behörden nun wahrlich kein Einzelfall, wie uns durch Oberverwaltungsrat Jürgen Weckerle (Stellvertretender Leiter des 'Amtes für öffentliche Ordnung') sofort erkennbar wird (siehe Wie das Zischen einer Schlange - er hat, wie man an den toten Links bemerkt, seine Homepage verständlicherweise nach meiner speziellen Werbung für seine Seite schleunigst aus dem Netz entfernt ... :-)

Diese beiden ach so rechtsbeflissenen Beamten haben sich offenbar zusammen getan, um sich gegenseitig ein wenig Mut zu machen. Und was haben diese beiden 'Ritter für die Ehre von Zwangsburger Behördenvertretern' nun gegen den Nacktläufer vorzubringen?

Hier der Strafbefehl, der aufgrund des Einspruchs des Nacktläufers zur 'Anklageschrift' in diesem Verfahren wurde.

Markus Geißler behauptet, wie dem Strafbefehl zu entnehmen ist, es sei beleidigend, dass das Beschwerdezentrum auf der Seite WANTED Leser darum bittet, der Redaktion bei Recherchen und der Beschaffung von Informationen über bestimmte Personen zu helfen. Das ist ähnlich idiotisch, wie einen Verkehrspolizisten dafür anklagen zu wollen, dass er Verwarnungsgelder verhängt, denn es ist der Job von Journalisten, Informationen (auch über Menschen) zu sammeln!. Der Vorwurf der Beleidigung ist derart an den Haaren herbei gezogen, dass man darüber lachen könnte, würde nicht Staatsanwaltschaft und Richter Stark in Freiburg diesen dämlichen Unsinn zum Anlass für eine Strafe nehmen.

Und dann regt sich der Mann außerdem darüber auf, als StadtUNrechtsdirektor bezeichnet zu werden. Ausgerechnet ein solcher 'Beamter', dessen durch und durch verachtenswertes Handeln als abschreckendes Beispiel für Machtmissbrauch in jedes 'Schwarzbuch' passen würde, schreckt vor der Skrupellosigkeit nicht zurück, sein Opfer auch noch wegen Beleidigung belangen zu wollen. Wie soll man denn einen Beamten schließlich nennen, der eigentlich für 'Recht' zuständig wäre, der aber nicht davor zurück schreckt, wissentlich ein Gericht zu belügen, um damit gegen einen Bürgerrechtler behördlichen Terror zu ermöglichen? Die Bezeichnung 'StadtUNrechtsdirektor' ist die in diesem Fall mildeste aller möglichen Formen von Kennzeichnung, die diese 'Person' (des öffentlichen Lebens) sich ja wohl zu gefallen lassen hat.

Doch das sah Richter Stark (seither mit dem Spitznamen 'Schwacher Auftritt' versehen) ganz anders: Er folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft in allen Punkten.

Die Verhandlung: Bei SAT1 hätte es nicht peinlicher zugehen können

"Wie sind eigentlich Richter drauf?", fragt man sich: Da steht diesem Mann jemand gegenüber, der seit Jahrzehnten als Psychotherapeut gearbeitet hat, und nur, weil der Richter viele Paragraphen kennt und sich vermutlich einbildet, sog. 'Menschenkenner' zu sein, meint dieser Mensch, er dürfe dem Therapeuten 'pädagogische Empfehlungen' geben, Ratschläge, wie dieser sein Leben meistern kann. Das hat schon etwas Peinliches. Bildet sich dieser Mann ein, überblicken zu können, ob der Beschuldigte sich 'verrannt' habe. Meint er, nur weil er die Macht hat, hätte er auch die Übersicht, die moralische Einsichtsfähigkeit? Ob dieser Mann auch nur einen Hauch von Selbstkritik hat? Ob er zu erkennen in der Lage ist, wer sich hier in Wahrheit 'verrannt' hat? Merken denn diese Juristen nicht, was ihre Urteile sind? Bilden solche Leute sich etwa ein, sie seien 'Wächter über richtig und falsch'? Bilden die sich wirklich ein, die Juristenausbildung und die Sozialisation eines typisches Richters gäbe dafür etwas her? - Wenn sie gut sind, dann sind sie in der Lage, Gesetzestexte einigermaßen passend auf konkrete Vorkommnisse im Leben anzuwenden. Richter sind nun wahrlich nicht 'weiser' als irgendwelche anderen Menschen. Woher nehmen diese Leute die Chuzpe, sich einzubilden, sie könnten das, was qualifiziertere Leute als sie (nämlich ausgebildete Psychologen) nicht anzunehmen wagen würden: Menschen zu 'beurteilen'. - Ein wenig Demut täte dieser Menschengruppe wahrlich gut. Immer wieder verwechseln Richter die Macht, die ihnen vom Volk übertragen wurde, mit persönlicher Überlegenheit. Das ist ähnlich dumm, wie wenn der Kassierer am Bankschalter sich als reich empfinden würde.

Rubsamen petzt: "Ich erkenne ihn wieder! Er war 'in unseren heiligen Hallen'!"

Wie man dem Strafbefehl (siehe den oben gegebenen Link) entnehmen kann, war der Leiter des Amtes für öffentliche Ordnung, Walter Joseph Rubsamen (49 Jahre) als Zeuge geladen. Er leitet das Amt für öffentliche Ordnung seit November 2002 und er ist derjenige, der 'als Dienstherr' auf Veranlassung von Weckerle, die Anzeige gestellt hat. Vor Lachen ausschütten hätte man sich können, als Rubsamen doch tatsächlich meint, dem Richter petzen zu müssen, er habe den Beschuldigten beim Deutschen Juristentag gesehen, ausgerüstet mit einer Videokamera. Und das sei ja wohl ein Zeichen, dass der offenbar ein größeres Problem mit der Justiz habe.

Der Versuch der Stimmungsmache und der Verunglimpfung des Beschuldigten

Bei Gericht gehört es zum Ritual, die Siegestrophäen der Staatsanwaltschaft im Kampf gegen einen Beschuldigten dem Gericht und den Zuschauern vorzuführen. Man nennt das dann 'Verlesung der Vorstrafen'. Wenn die Verhältnisse in der deutschen Justiz so wären, dass man aus einer Verurteilung den halbwegs verlässlichen Schluss ziehen könnte, jemand sei auch einer Verletzung eines Gesetzes schuldig, dann würde ein solches 'Vorstrafenregister' in der Tat auch etwas 'bedeuten'. Doch dem ist nicht so, wie jeder Leser dieser Seiten weiß (spätestens dann, wenn er sich ein wenig hier umgeschaut hat). Der Zusammenhang zwischen Verurteilung und 'Tat' ist all zu oft eher zufälliger, sagen wir 'statistischer' Natur, und das gilt insbesondere dann, wenn, wie in vielen Fällen beim Beschuldigten, Intrigen im Spiel sind.

In der Strafprozessordnung, § 243 [Durchführung der Hauptverhandlung], Abs. 4, heißt es: "Vorstrafen des Angeklagten sollen nur insoweit festgestellt werden, als sie für die Entscheidung von Bedeutung sind. Wann sie festgestellt werden, bestimmt der Vorsitzende."

Im Jahre 2003 hatte der Beschuldigte einen Strafbefehl wegen 'sexuellen Missbrauchs von Kindern' akzeptiert. Der Annahme des Strafbefehls lag ein Vorgehen der Staatsanwaltschaft zu Grunde, das man umgangssprachlich als 'Erpressung' bezeichnen würde (auch wenn diese Kennzeichnung im juristischen Sinne unzutreffend ist - siehe Landeseregierung von Baden-Württemberg betreibt Missbrauch mit dem Missbrauch). Es gibt gute Gründe anzunehmen, dass die Behörden darauf spekuliert haben, dass der Beschuldigte aufgrund dieses Strafbefehls einen öffentlichen Prozess um jeden Preis vermeiden würde und damit perfekt zu disziplinieren wäre. Aber die Rechnung von Staatsanwaltschaft und Gericht, auf diese primitive Art einen Bürgerrechtler einschüchtern zu können, wird nicht aufgehen! Die unglaubliche Ansammlung von Machenschaften gegen den Nacktläufer ist zudem einfach viel zu auffällig, um nicht auch den naivsten und gutgläubigsten Bürger in dieser Angelegenheit misstrauisch gegen die Justiz und die Behörden werden zu lassen!

Es ging in diesem Prozess also um den Vorwurf der Beleidigung. Die Frage stellt sich (im Sinne des § 243, der oben zitiert wurde): Welchen Sinn hatte das geradezu genüssliche Ausbreiten der widerlichen (nie bewiesenen) Straftaten, die dem Strafbefehl zugrunde lagen, für diesen Prozess? Warum entschied der Vorsitzende Richter sich dafür, diese Missbrauchs-Affäre in diesen Prozess einzubringen? Fühlt sich das Amt für öffentliche Ordnung etwa 'missbraucht'? Ging es bei dieser Farce von einem Prozess um 'sexuell motiverte Straftaten'? Oder ist der Verdacht gerechtfertigt, dass es um 'Stimmungsmache' und 'Rache' ging (persönliche Diskreditierung des Beschuldigten)? - Diese Gelegenheit, der Öffentlichkeit den auf der Grundlage mieser Intrigen zustande gekommenen Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern wieder ins Bewusstsein zu rufen, wollte sich das Gericht offenbar nicht entgehen lassen.

Und Richter Stark setzt sogar noch eins drauf, begnügt sich also nicht damit, für die aktuelle Verhandlung völlig irrelevante Vorwürfe aufzuwärmen: Er behauptete, als ob er das Gericht gegen die Berichterstattung des Beschuldigten hier im Internet in Schutz nehmen wollte, in der mündlichen Urteilsbegründung, die Annahme eines Strafbefehls sei einem 'umfassenden Geständnis' gleichzusetzen.

Justizministerin Zypries sieht das ein wenig anders. In einer Rede vom 30. 10. 2003 zum Justizmodernisierungsgesetz sagt sie: "Denkbar ist, dass der Angeklagte ein falsches Geständnis abgibt oder einen Strafbefehl akzeptiert, um ein belastendes öffentliches Hauptverfahren zu vermeiden oder abzukürzen."

Das Kammergericht Berlin stellt zum Thema 'Schuld' und 'Annahme eines Strafbefehls' im Juli 2004 fest: "Das Unterlassen des Einspruches läßt sich keineswegs als Schuldeingeständnis deuten; denn dafür kann es – wie etwa hier – die verschiedensten Gründe geben (vgl. Stree NStZ 1992, 153, 157)." (1 AR 615/04 – 5 Ws 321/04)

Doch damit nicht genug!

Bei der Feststellung der Personalien machte der Beschuldigte von seinem Recht Gebrauch, seine wirtschaftlichen Verhältnisse nicht offenlegen zu müssen. 'Schwacher Auftritt' ließ sich auch an dieser Stelle die Chance nicht nehmen, den Beschuldigten zu düpieren. Unverfroren und respektlos unterlief er den Anspruch des Beschuldigten auf informationelle Selbstbestimmung und breitete auf der Grundlage von schriftlichen Unterlagen in den Akten die wirtschaftlichen Verhältnisse in aller Ausführlichkeit vor der Öffentlichkeit aus. Wichtig auch hier: Er musste das nicht tun! Er tat es, weil er das so wollte.

Doch auch damit noch immer nicht genug!

Perfide Empfehlungen

Geißler kam während des Prozesses ziemlich ins Schwitzen, als er erklären sollte, wieso er das Verwaltungsgericht belogen hatte (natürlich fragte Richter 'Schwacher Auftritt' dies nicht in dieser Form). "Ich verstehe sie, glaube ich, nicht richtig", meinte er verlegen zum Richter, als dieser etwas intensiver nachfragte, wieso er dem Verwaltungsgericht eine Auskunft gegeben hatte, die im Widerspruch zu der rechtlichen Auffassung des Amtes stand, dem er in leitender Funktion schließlich angehörte. Richter 'Schwacher Auftritt' half ihm aus seiner Verlegenheit: Wenn der Beschuldigte der Meinung gewesen sei, er, Geißler, der 'Zeuge', habe das Verwaltungsgericht belogen, dann sei das Naheliegendste ja wohl, dass er dann einen Strafantrag stellen würde. Man weiß nicht, ob man diese Empfehlung makaber nennen soll, frech, dumm oder hinterlistig. Ich überlasse dem Leser, das zu beurteilen. Tatsache ist, dass Leute wie Dr. Brosa, die genau diesen 'Weg des Rechts' beschritten haben, dafür mit einer Verurteilung wegen 'falscher Verdächtigung' belohnt wurden (siehe Dorfrichter Laudi und die Wolfsangel-Affäre). Ja, ja: Die Justiz hätte das gern alles unter IHRER Kontrolle ... - Auf die absolut nahe liegende Idee, dass schließlich Geißler sich hätte, umgekehrt, gegen diesen Vorwurf, der von mir seit Jahren öffentlich erhoben wird, durch eine Strafanzeige wehren können, kam Richter 'Schwacher Auftritt' selbstverständlich nicht!

An einer anderen Stelle warf Richter 'Schwacher Auftritt' dem Beschuldigten vor, er hätte, wenn es ihm wirklich nur um das Anprangern der Missstände gegangen sei, statt einzelne Personen anzugreifen, schließlich schreiben können, die "Stadt Freiburg" habe dies oder das getan. Es verschlägt einem die Sprache, so unglaublich dumm oder aber, schlimmer noch, heimtückisch ist dieser Vorschlag. Genau das nämlich hatte Dr. Brosa getan: Er hatte 'der Staatsanwaltschaft von Marburg' Untätigkeit vorgeworfen, und genau daraus hatte ihm ein junger, äußerst ehrgeiziger Staatsanwalt mit Namen Franosch einen Strick zu drehen versucht und ihm vorgehalten, er würde mit dieser Formulierung unterstellen, jeder einzelne Staatsanwalt von der Staatsanwaltschaft Marburg sei gemeint (siehe unseren Bericht Autoritäres Gelaber anstelle einer Urteilsbegründung).

Wenn die Staatsanwaltschaft ein Verfahren einstellt

Kritische Berichterstattung führt nicht nur beim Beschwerdezentrum, sondern auch bei unseren 'großen Geschwistern' (SPIEGEL, PANORAMA, MONITOR etc.) zu einer Fülle von gerichtlichen Auseinandersetzungen. Es ist allerdings interessant, welche sog. 'Beleidigungen' die Freiburger Justizbehörden verfolgen und welche nicht. Es versteht sich ganz von selbst, dass Beleidigungen, die gegen den Beschuldigten ausgesprochen wurden und werden selbstverständlich nicht verfolgt werden (der Grüne Freiburger Oberbürgermeister Salomon meinte auf einer Wahkampfveranstaltung, um nur eines von vielen Beispielen zu nennen, der Nacktläufer habe doch 'ein Rad ab' - und selbstverständlich wurde dieses Verfahren eingestellt). Kommt es allerdings zu einem Prozess wegen Beleidigung gegen den Nacktläufer und wird er gar frei gesprochen, geht die Staatsanwaltschaft auf jeden Fall in die Berufung, d. h. es wird in lächerlicher, vor allem aber verantwortungsloser Weise wertvolle Arbeitszeit von Richtern verschwendet und das Landgericht bemüht. Dort jedoch bekommt die Staatsanwaltschaft zuweilen von einer offenbar unabhängigen Richterin schlicht eins auf die Nuss (siehe Staatsanwaltschaft Freiburg zieht im Prozess gegen den Nacktläufer den Schwanz ein). Trotzdem: Klug werden die Behördenvertreter dadurch nicht, und diese Art Willkür ist schon gar nicht mehr einer besondere Erwähnung wert.

Auffällig eher, welche Verfahren die Staatsanwaltschaft einstellt. Ein unsägliches Urteil zum Thema Verkehrsrecht führte, parallel zu den Ermittlungen in dem hier beschriebenen Fall, ebenfalls zu Ermittlungen wegen Beleidigung. Dort hatte der Beschuldigte geschrieben: "Der Richter am Landgericht (Braunschweig) Serra Oliveira gehört entweder umgehend wegen 'geistiger Schwäche' suspendiert oder aber wegen Rechtsbeugung selbst vor Gericht gestellt und bestraft." (Siehe Wenn ein Richter sich mit den Naturgesetzen anlegt.) Die Ermittlungen wegen des Vorwurfs der Beleidigung in diesem Verfahren wurden nach § 154, Abs. 1 von Staatsanwalt Stuhlmann eingestellt (siehe Einstellungsbescheid vom 8. 2. 2005).

In dem der Einstellung zugrunde liegenden § 154 heißt es: Die Staatsanwaltschaft kann von der Verfolgung einer Tat absehen,
1.
wenn die Strafe oder die Maßregel der Besserung und Sicherung, zu der die Verfolgung führen kann, neben einer Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung, die gegen den Beschuldigten wegen einer anderen Tat rechtskräftig verhängt worden ist oder die er wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, nicht beträchtlich ins Gewicht fällt"

Das nennt man 'Gestaltungspielraum' der Juristen ...

Die spannende Frage lautet nämlich, warum das eine Verfahren eingestellt wurde und das andere nicht. Neben dem Beschuldigten wurde in dem eingestellten Verfahren nämlich auch gegen Dr. Brosa (dem Geschädigten in dem Verkehrsgerichtsverfahren) wegen Beleidigung ermittelt. Bei Dr. Brosa würde § 154 nicht greifen, denn er hat noch lange nicht dieses 'Vorstrafenregister' angesammelt. Wieso wurde das Verfahren dennoch eingestellt? - Könnte es sein, dass dieses Verfahren einfach deshalb eingestellt wurde, weil die Staatsanwaltschaft verhindern wollte, dass die unglaublich peinlichen Details dieses Urteils von Serra de Oliveira anlässlich eines solchen Verfahrens öffentlich ausgebreitet würden? (So wie Richter 'Schwacher Auftritt' eben die 'peinlichen Details' des Strafbefehls gegen den Beschuldigten genüsslich öffentlich ausbreitete ...?)

Ja, das ist halt der 'Gestaltungsspielraum' der Juristen ...

Ruppige Zurechtweisung des Beschuldigten anlässlich seines Plädoyers

In seinem Plädoyer wandte sich der Beschuldigte an die Zuschauer im Gerichtssaal und informierte sie darüber, dass diejenigen, die sich für die Hintergründe dieser sog. 'Vorstrafen' interessieren würden, nach der Verhandlung von ihm eine Pressemitteilung dazu erhalten könnten (es ist der Text, auf den hier schon mehrfach verlinkt wurde). 'Schwacher Auftritt' wies ihn scharf zurecht, er hätte IHN bei seinem Plädoyer anzuschauen und es sei 'unüblich', sich in einer Verhandlung an die Zuschauer zu wenden.

Die regelmäßigen Leser dieser Seiten wird diese Behauptung verwundern. Sie werden sich vielleicht erinnern, dass der bereits erwähnte junge, ehrgeizige Staatsanwalt Franosch vom Amtsgericht in Kirchhain (bzw. der Staatsanwaltschaft Marburg) sich während einer Verhandlung gleich DREI MAL explizit an die im Raum anwensenden Pressevertreter wandte (siehe Staatsanwalt Franosch wendet sich während der Verhandlung mehrfach direkt an die anwesende Presse).

Ja, das ist halt wieder der 'Gestaltungsspielraum' der Juristen ...

Dr. Brosa stand nicht vor seinem Stuhl - Wie schnell die 'Würde des Gerichts' in Gefahr geraten kann

Wie unglaublich 'anfällig' die 'Würde des Gerichts' offenbar ist, wurde durch einen weiteren kleinen 'Zwischenfall' deutlich. Während der Verhandlungspause vor der Urteilsverkündung hatte sich Dr. Brosa, weil er nicht gut so lange sitzen kann, mit seinem Notizblock zu einer Fensterbank in der Nähe seines Stuhls begeben und schrieb dort, stehend, in seinen Notizzen. Als 'Schwacher Auftritt' nach 20 Minuten wieder in den Saal kam, bemerkte Dr. Brosa ihn nicht sofort. 'Schwacher Auftritt' herrschte ihn an: "Dies ist ein Gerichtssaal. Da steht man nicht einfach irgendwo herum! Dort sind die Zuschauerplätze!" - Was ließ 'Schwacher Auftritt' ihn damit wissen? Übersetzt kann das nur heißen: "Sie haben hier keine Rechte! Sie sind hier nur geduldet. Seien sie froh, dass sie zuschauen DÜRFEN! Gehen sie gefälligst an ihren Platz!"

Welch eine Anmaßung und welche Unverschämtheit! Ein 'Zuschauer' nimmt ein gesetzlich ihm zustehendes Recht wahr! Der 'Zuschauer' repräsentiert sogar, wenn man so will, eine Art 'Verfassungsorgan', nämlich die Öffentlichkeit, die die Justiz, nach dem Willen unseres Grundgesetzes, kontrollieren soll. Dem 'Zuschauer' gegenüber hat der Richter gefälligst mit Respekt zu begegnen!

Respektlose Richter sind schwache Richter!

Verehrter Herr Richter Stark! Meinen Sie nicht, dass es der Würde eines Richters an einem deutschen Gericht besser anstünde, etwas gelassener mit solchen Situationen umzugehen?

Dr. Peter Niehenke



Aktenzeichen: 25 Cs 250 Js 25380/04 - AK 2769/04
Datum: 2005-02-28

Richter:

Klaus-Dieter Stark (Jg. 1960)
Spitzname: »Schwacher Auftritt«
Ab 03.02.1992 Richter bzw. StA im Richterverhältnis auf Probe

Gericht:

Amtsgericht Freiburg
Holzmarkt 2
D-79098 Freiburg
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