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Urteil: Richter im LG Marburg Stomps bestätigt Unrechtsurteil gegen Dr. Brosa in Wolfsangel-Affäre (Amöneburg)

Die Wolfsangel-Affäre ging in die zweite Runde. In der Berufungsverhandlung am Landgericht Marburg bekam Dr. Ulrich Brosa mit 35 Tagessätzen à 15 Euro ein geringeres Strafmaß als in der ersten Instanz und eine Verringerung der Prozeßkosten zugesprochen. Verurteilt wurde er nur, weil er es wagte eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Polizei wegen Untätigkeit zu richten.

Die „Wolfsangel-Affäre“ ging in die zweite Runde. In der Berufungsverhandlung am Landgericht Marburg bekam Dr. Ulrich Brosa mit 35 Tagessätzen à 15 Euro ein geringeres Strafmaß als in der ersten Instanz und eine Verringerung der Prozeßkosten zugesprochen. Verurteilt wurde er nur, weil er es wagte eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Polizei wegen Untätigkeit zu richten *1.

Leider musste die Berufungsverhandlung ohne Zeugen verhandelt werden, da Richter Stomps (stellvertretender Präsident des Landgerichts Marburg) keine Zeugen von Seiten der Verteidigung laden wollte und daraufhin auf Zeugen von Seiten der Staatsanwaltschaft verzichtete *2. So gab es einen Trockenschwimmkurs mit Richter Stomps: Er las aus den umfangreichen Akten vor, was die Verhandlung langamtig gestaltete *3. Ulrich Brosa erklärte, dass er als Physiker weltweit tätig war und nie Probleme hatte sich in Strukturen positiv zu integrieren. Als er sich in Amöneburg vor über 10 Jahren niederließ, war ihm nicht klar, dass es in Amöneburg anders werden könnte *4. Er kam in Schwierigkeiten mit „Einheimischen“ vor Ort, weil er es wagte Gewalt im Dorf nicht einfach hinzunehmen, sondern unbequem wurde und selbst gegen die Täter ermittelte *5. Zu den brutalen Übergriffen gegen Brosa und sein Anwesen gesellten sich Klageschriften von staatsanwaltlicher Seite die in ihrem Umfang und Dauerbeschuß die Qualitäten von „Law-Hunting“ tragen (=Überziehen mit unbegründeten Prozessen um den Gegner zur Aufgabe zu bewegen).

Edmund Haferbeck, Verteidiger Brosas, kritisierte mehrere Versäumnisse der Staatsanwaltschaft Marburg und der Polizei: Die unterlassene Anzeige der herbeigerufenen Polizisten, obwohl Nazi-Symbole nach §86a StGb *6 verboten sind und ein Offizialdelikt darstellen, d.h. unbedingt unaufgefordert anzuzeigen sind. Dass ferner die Täterschaft des Kirchhainer Hauseigentümers bezweifelt wird, obgleich dieser etwa sieben Jahre lang ein ganzes Ensemble von Nazi-Symbolen auf seiner Garagenwand stehen ließ und anscheinend zierlich fand. Und kritisiert wurde weiter, dass für die Totenkopfflagge auf dem Grundstück des Hauseigentümers eines separates Verfahren eröffnet wurde, das Verfahren also von der Staatsanwaltschaft abgetrennt wurde, obgleich bei Nazi-Delikten das ganze Umfeld als Einheit untersucht und behandelt werden muß. Noch heute prangt dieses Nazi-verdächtige Symbol auf dem Grundstück ohne dass es strafrechtliche Konsequenzen gibt, dem Hauseigentumer wurde bereitwillig ein Verbotsirrtum zugebilligt *7. Eine tolle Aufforderung zum Weitermachen! Ferner kritisierte Haferbeck, dass die Polizei es nie geschafft hatte ein Beweisfoto von den Nazi-Symbolen an der Garagenwand zu erstellen. Auch, das Zeugen nicht gehört wurden, wie z.B. Ulrich Brosa selbst. Nur Irmela Mensah Schramm *8 wurde vom LKA in Berlin zur Sache verhört. Dadurch dass die Polizei es unterließ selbst Anzeige wegen §86 zu erstatten mußte Ulrich Brosa als Anzeigensteller auftreten. Wenn man bedenkt, dass die Nazi-Szene rachsüchtig ist, weiß man wie schlimm das Unterlassen dieser Pflicht von Seiten der Polizei wirkt, nämlich „pogromförderlich“. Haferbeck führte aus, dass „Whistleblower“ seit jüngstem in Deutschland nun auch, wie in anderen Ländern schon seit längerem, besonders geschützt seien *9. Brosa sei ein solcher Whistleblower, der außer Mühen und Ärger nichts erntet, sondern noch für seinen selbstlosen Einsatz gemobbt werde. Das „Nachkanten“ der Marburger Staatsanwaltschaft, der Vorworf gegenüber Brosa der „falschen Verdächtigung“ sei eine Störung des Rechtsfriedens. Das Mittel der falschen Verdächtigung wird in Deutschland von Behördenseite permanent missbraucht, so auch in diesem Fall. Sogar sollte Brosa zwangsweise erkennungsdienstlich „misshandelt“ werden, wie ein Schwerverbrecher, ohne das er jemals strafrechtlich in Erscheinung getreten ist *10. Das sei nur als Schikane zu werten.

Das Plädoyer des Staatsanwalts enthielt sinngemäß folgende drei Punkte: a) Die Marburger Polizei habe nicht nur einen „Bericht“ über die Nazi-Symbole am kirchhainer Anwesen geschrieben, sondern eine Anzeige verfasst, auch wenn das formal so nicht erkennbar sei. Polizeiintern sei das aber so zu werten und das würde ausreichen. B) KOK Seim habe den von Brosa angezeigten Hauseigentümer nicht aktenfälschend von einem Beschuldigten zu einem Geschädigten gemacht, auch wenn in der Akte stünde "Geschädigter“. Der ermittelnde Beamte ging davon aus, dass die Grafitti nicht vom Hauseigentümer angebracht sei und daher er einen Schaden an seiner Fassade erlitten hat. C) Die Totenkopfflagge sei auch als Nazi-Symbol deutbar, hier handele es sich nicht zwingend um einen Irrtum Brosas. Im Punkt C wurde also die Anklage zurückgenommen.

Willanzheimer warf Brosa vor, dass er so gut in Rechtsfragen bewandert sei - obgleich dieser juristischer Laie sei - dass er bei den Punkten A und B er seine Beschwerde bewusst so formulierte um die Polizisten falsch zu verdächtigen. Ferner meinte er an Brosa eine „leicht zu kränkende Natur“ auszumachen und Brosa solle sich fragen, ob er sich nicht „instrumentalisieren lasse“. Er dränge Polizeibeamte, die nur ihre Pflicht täten, in die rechte Ecke. Ihm, Brosa, ginge es ausschließlich darum, die Polizisten zu verfolgen. Allerdings bedauerte Willanzheimer, dass die Verhältnisse in Amöneburg so misslich seien.

Richter Stomps in seinem Urteil: Er erkenne Brosas Bemühungen um die Aufklärung von Nazi-Aktivitäten an und fände diese beispielgebend in seiner Funktion als „Whistleblower“ (=Leute die Alarm schlagen). Jedoch er sei über sein Ziel hinausgeschossen und bedrohe mit seinem Engagement die wichtige Arbeit der Polizei, die oft genug gegen Nazis vorgehe. Beschwerden seien immer möglich, diese dürften aber nicht zu Unrecht die Arbeit von Polizisten treffen. Eine Anzeige gegen den Eigentümer sei von staatlicher Seite eingeleitet worden, KOK Seim habe richtig gehandelt, Verzögerungen im Verfahren seien unerheblich und die Marburger Behörde habe die Straftaten ordentlich verfolgt. Alles berücksichtigend sei das Strafmaß angemessen.

Kommentar:
Mich empört als Bürgerrechtler, dass Brosas Rechtskenntnisse ihm vom Staatsanwalt zum Vorwurf gemacht werden. Ein juristischer Profi ärgert sich hier, dass ein juristischer Laie in juristischen Dingen fit sei. Erst das mache wohl Brosa für die Staatsanwaltschaft so „gefährlich“. Kritiker dürften nicht nur nicht recht haben, schon garnicht fachlich, sondern sie sollten auch „ungefährlich“ und dumm sein. Der Vorwurf der falschen Verdächtigung ist willkürlich konstruiert: Erstens darf jeder Bürger sich beschweren, auch bei Vorgesetzen und sei es beim Innenminister Bouffier, wenn er das für richtig hält. Dabei muss eine Beschwerde nicht einmal inhaltlich korrekt sein: Ein Bürger zeichnet sich bei einer Beschwerde dadurch aus, dass er als Laie vermeintlich oder tatsächlich Fehler entdeckt und diese zur Sprache bringt.

Eine Beschwerde ist keine Anzeige! In den Akten der Wolfsangel-Affäre wurde die Beschwerde zur Anzeige gegen die Polizisten umfrisiert und damit verschärft. Wenn die Justiz wegen der guten Beweislage Brosas nicht weiter weiß, werden wohl Akten nach Belieben uminterpretiert. Eine Beschwerde liegt aber weit unter dem Niveau des strafrechtlichen Mittels einer Anzeige. Richter Stomps bedenkt bei seinem Urteil zuungunsten von Brosa nicht, dass Justiz und Polizei nicht zum Schutz des Staates vor seinem Bürger errichtet wurden, sondern für die Bürger zum Schutz vor den Auswüchsen des Staates. Schon garnicht muß er als unabhängiger Richter der Polizei und der Staatsanswaltschaft beispringen um ihre Ehre zu retten. Behörden machen Fehler, das ist eine Selbstverständlichkeit, haben aber wohl Probleme damit das zuzugeben. Da wohl nicht sein kann, was nicht sein darf, wird dann der Whistleblower noch mit einer Anzeige wegen falscher Verdächtigung und vielen weiteren, sinnlosen, zermürbenden Prozessen überzogen und das, obwohl es offensichtlich „um nichts geht“. Man ist also wegen ein bisschen Kritik jederzeit bereit jemanden zu diskreditieren bis hin zur finanziellen und psychischen Vernichtung. Wer bisher sich nicht an nationalsozialistische Gesinnung erinnert fühlt, stutzt spätestens hier. Peter Briody schreibt zu diesem Thema verständnisweckend: „Die Machtergreifung der Nazis aber führte zu einem hysterischen Kult der Staatstreue und zu falsch verstandenen Begriffen der Ehre. .... Die sog. "Ehrenkäsigkeit" deutscher Würdenträger oder Möchtegern-Würdenträger ist einmalig in Europa, wenn nicht in der ganzen Welt.“ *11

Ich denke, dass spricht für sich.

Dragan Pavlovic
(Humanistische Union, Bürgerrechtsorganisation, www.humanistische-union.de)



Quellen zum Bericht:
*1 http://www.richterdatenbank.net/richterdatenbank/Urteile/130.html
*2 http://www.eucars.de/violatio/essay/violatio.htm
Zitat„Art 6-3-d EMRK (Europäischen Menschenrechts-Konvention) schreibt folgende Rechte des Angeklagten vor: Fragen an die Belastungszeugen zu stellen oder stellen zu lassen und die Ladung und Vernehmung der Entlastungszeugen unter den selben Bedingungen wie die der Belastungszeugen zu erwirken.“
*3 Hier die Akten: http://www.althand.de/polnaz.html
*4 Zitat aus: http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,362395,00.html
Spiegel-Online: „Knapp 25 Jahre lang hat der Psychiater Andreas Marneros rechtsradikale Gewaltstraftäter interviewt und versucht, hinter die Motive ihrer unvorstellbar grausamen Taten zu kommen. In seinem Buch "Blinde Gewalt" warnt er: "Passen Sie auf! Auch Sie sind gefährdet!" Seine These: Nicht nur Ausländer und klassische Feinde der rechten Szene können zu Opfern werden: "Rechtsextremistische Kriminalität ist schlicht und einfach Kriminalität, gepaart mit einem dummen, primitiven, ekelerregenden und blinden Hass." Bei den Tätern handele es sich um kriminelle Asoziale, die unter dem "Mäntelchen einer brüchigen Pseudoideologie töten, verbrennen, vergewaltigen und demütigen".“
Zum Ausdrucken der ganze Text: http://ffsn.kommunikationssystem.de/news.php?print=989
*5 http://www.beschwerdezentrum.org/_aktuell/2002kw28.htm
*6 http://lawww.de/Library/stgb/86.htm
*7 http://www.beschwerdezentrum.org/justizirrtum/forum/posts/2864.html
und http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__17.html
*8 http://germany.indymedia.org/2005/09/128253.shtml
*9 http://www.transparency.de/fileadmin/pdfs/Vortrag_JK03Rohde-Liebenau.pdf
Zitat: „Wenngleich nach Untersuchungen auch bei uns Hunderttausende potenzielle Whistleblower existieren, wird in Deutschland Whistleblowing oft noch immer als Nestbeschmutzerei oder Denunziantentum angesehen. In Deutschland droht entsprechend neben eindeutig illegalem Druck weiterhin eine juristisch abgesegnete arbeitsrechtliche Maßregelung wegen Verrats von Betriebsgeheimnissen, u.U. auch Strafverfolgung. Dies wird inzwischen in zahlreichen anderen Ländern weitsichtiger behandelt - zum Teil gibt es materielle Anreize, zum Teil sogar die Pflicht, bestimmte Missstände zu melden - und im übrigen einen recht weitgehenden Schutz vor unberechtigten arbeitsrechtlichen Maßregelungen. OECD und GRECO fordern entsprechend in Deutschland vor allem einen verbesserten Schutz der Whistleblower.“ Quelle: http://www.transparency.de/Whistleblowing.60.0.html
*10 http://www.ortsverband.hu-marburg.de/homepage/presse/info.php?id=19
*11 http://www.eucars.de/abr/abr.htm



Aktenzeichen: 8 Ns 2 Js 5643/04
Datum: 2005-10-14

Richter:

Hans Goswin Stomps (Jg. 1941)
Richter

Gericht:

Landgericht Marburg
Universitätsstr. 48
D-35037 Marburg
TV mit dem VgR
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