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Urteil: Seine Selbstherrlichkeit Richter Dr. Wolfgang Steinmetz (AG Hamburg) auf der Seite skrupelloser Abzocker auf Kosten jugendlicher Homepagebetreiber

Richter Dr. Wolfgang Steinmetz erleichtert Trickbetrügereien im Zusammenhang mit der Verfolgung vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen durch jugendliche Homepagebetreiber

Übersetzung:
"Sie sind alle frei und von hoher Qualität, ohne Logos oder Wasserzeichen"
Auf zahlreichen Seiten im Netz werden Hintergrundfotos für den Computerbildschirm, sog. wallpapers, kostenlos für den Download angeboten. Durch Formulierungen wie "They're all free and high-quality, with no logos or watermarks" (siehe nebenstehende Übersetzung) wird der Eindruck erweckt, dass es sich um Bildmaterial handelt, das keinen urheberrechtlichen Beschränkungen unterliegt. Jugendliche laden sich die Fotos herunter und bieten auf ihrer eigenen Homepage diese Fotos anderen Homepagebetreibern zum Download an. Sie verlassen sich auf die Versicherung, dass die Fotos 'frei' seien. Im Allgemeinen führt es auch in der Tat zu keinerlei Problemen. In einigen Fällen jedoch gibt es ein böses Erwachen: Den jungen Leuten flattern nach kurzer Zeit Abmahnungen einer von zwei Damen geleiteten Anwaltskanzlei (Kanzlei Pötzl & Kirberg aus Hamburg) ins Haus, verbunden mit horrenden Abmahngebühren, Rechnungen für vermeintlich entgangene Lizenzgebühren, ergänzt noch um Strafaufschläge. Plötzlich sehen sich diese jungen Leute mit Kosten in Höhe von mehreren Tausend Euro konfrontiert, die nicht zuletzt damit begründet werden, dass die Anwältinnen für die vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen Streitwerte in astronomisch anmutenden Höhen von bis zu 100.000 Euro ansetzen. Den ausführlichen Bericht zu diesem Skandal können Sie hier lesen.

Richter Dr. Steinmetz vom Amtsgericht Hamburg Mitte macht bei der Verhandlung gegen eines der jugendlichen Opfer dieser in dem erwähnten Bericht beschriebenen Trickbetrügereien keinen Hehl aus seiner Sympathie für die Abmahn-Kanzlei. Angesprochen auf die saftigen Abmahngebühren (pdf-Datei) antwortet er in der Verhandlung sinngemäß: "Rechtsanwälte müssen auch leben!"

Das Rechtsmittel der Abmahnung, ursprünglich geschaffen zu einem sinnvollen Zweck, nämlich, um in zivilrechtlich eindeutigen Fällen von Rechtsverletzungen ohne weitere Anrufung eines Gerichts eine gütliche Einigung zu erzielen, hat sich in Deutschland (und nur in Deutschland!) mittlerweile zu einer regelrechten 'Industrie' entwickelt und wird zunehmend von findigen und windigen Anwälten pervertiert - und statt die Gerichte zu entlasten, führt die Zunahme an Prozessen, in denen Opfer sich gegen unberechtigte Abmahnungen wehren müssen, umgekehrt gerade zu einer zusätzlichen BElastung der Gerichte. (Siehe auch Abmahnanwalt Steffen Pfab, München). Das ärgert Dr. Steinmetz offenbar, und daher tendiert er anscheinend dazu, Bürger, die sich gegen Abmahnungen wehren, erst Recht zu 'bestrafen', um ein Exempel zu statuieren.

Diesen Eindruck gewinnt man jedenfalls, wenn man sich sein Urteil vom 28. 3. 06 (pdf-Datei) gegen den (damals) jugendlichen Homepagebetreiber Mario Alka genauer anschaut. Dort heißt es u.a.:



Die Kanzlei Pötzl & Kirberg aus Hamburg hatte dem Jungen im Auftrage des Bulls Pressdienst in Frankfurt für 9 Fotos, die er in seine Webseite integriert hatte, €  1.800,- in Rechnung gestellt, zuzüglich eines Strafzuschlags von 50 %, also weiteren €  900,-. Für jedes einzelne Foto wurden also €  300,- berechnet (Fotos, die für ein paar Wochen auf einer privaten Webseite zu sehen waren und mit maximal ein paar Tausend Seitenaufrufen!!).

Nun ist der Bulls Pressedienst Mitglied in der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing' (MFM), und die MFM gibt eine Broschüre mit dem Titel 'BILDHONORARE' heraus. Auf dem Titelblatt lesen wir, dass die in dieser Broschüre angegebenen Vergütungen für die Mitglieder (also auch für den Bulls Pressedienst) verbindlich sind und nicht etwa nur Empfehlungen darstellen.



Legt man die Konditionen, die die MFM für ihre Mitglieder verbindlich vorschreibt, wie sie auf Seite 9 und Seite 28 festgelegt sind, zugrunde, würden sich ganz andere Summen als die von der Kanzlei in Rechnung gestellten ergeben. Siehe die folgende Aufstellung:



Ein Unterschied von etwa €  2.000 für 9 Fotos (!) gegenüber der Rechnung der Anwaltskanzlei (pdf-Datei), zu Lasten eines Jugendlichen, der in seiner Freizeit eine Homepage betreibt ... Seine Selbstherrlichkeit Richter Dr. Steinmetz hätte also alle Möglichkeiten gehabt, in der Verhandlung wenigstens die Gebühren für die Fotos (und damit den Streitwert) auf eine rechtlich vertretbares Maß zu reduzieren, aber das wollte er eben nicht! Er bezeichnet sowohl die dreiste Honorarforderung der Anwaltskanzlei Pötzl & Kirberg als angemessen (wie sagte er so schön: "Anwälte müssen auch leben!" - vielleicht ist sein Sohn ja Rechtsanwalt ...) als auch die skrupellos überhöhten Lizenzgebühren und Strafaufschläge, wie man den folgenden Passagen entnehmen kann:





Das ist schon ziemlich dreckig, wenn ein Richter seine Macht derart missbraucht. Aber es liegt halt in seiner Macht (wie er unverhohlen in dem Urteil sogar zum Ausdruck bringt) - und diese Macht spielt er eben aus. Er wollte ein Exempel statuieren, denn das Urteil ist jenseits jeglicher Verhältnismäßigkeit, und die Frage bleibt, welche Motive ihn dazu bewegt haben könnten. Unser Eindruck ist: Ehrenhaft können diese Motive nicht sein! Man sollte wirklich einmal schauen, was ihn mit dem Berufsstand der Anwälte möglicherweise in seinem persönlichen Umfeld verbindet ...

Dr. Michael Aschenbach

Wenn Sie über diesen Bericht diskutieren wollen, führt Sie der folgende Link direkt zum entsprechenden Thread im Forum des Verein gegen Rechtsmissbrauch e.V.


Seine Selbstherrlichkeit Richter Dr. Wolfgang Steinmetz (AG Hamburg) erleichtert Trickbetrügereien
Aktenzeichen: 36A C 181/05
Datum: 2006-03-28

Richter:

Dr. Wolfgang Steinmetz (Jg. 1954)
Spitzname: »Seine Selbstherrlichkeit«
Ab 09.05.1989 Richter am Amtsgericht Hamburg

Gericht:

Amtsgericht Hamburg
Sievekingplatz 1
D-20355 Hamburg
TV mit dem VgR
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