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Reportage: Düsseldorf: Urkundenunterdrückung durch StA Dirk Negenborn

Die Bilanz ist eine nach gesetzlich festgelegten strengen Regeln erstellte Aufstellung über die finanzielle Situation einer Firma. Insbesondere dient die Bilanz dazu, Gewinne bzw. Verluste aus dem Geschäftsbetrieb zu dokumentieren und in der Bilanz, und nur in der Bilanz kann man nachlesen, ob und wieviel 'freies Vermögen' eine GmbH zur Verfügung hat.
Der BGH stellt in seinem Urteil II ZR 51/95 vom 30.09.1996 unzweideutig, dass die Bilanz heranzuziehen ist. Zitat: "Die Feststellung, ob ... aus dem über den Betrag des Stammkapitals hinaus vorhandene Vermögen der Gesellschaft aufgebracht werden kann, ist aufgrund einer den Anforderungen des § 42 GmbHG entsprechenden Bilanz ... zu treffen."
Staatsanwalt Negenborg setzt sich in dem hier zugrunde liegenden Fall über diese eindeutige Forderung des Bundesgerichtshofs einfach hinweg! Die Unterdrückung der Handelsbilanz als Beweismittel ist so haarsträubend, dass es einem den Atem verschlägt. Der Vorgang ist vergleichbar damit, dass ein Staatsanwalt in einem Giftmordprozess die Laboruntersuchung verschwinden lässt, mit der die Konzentration des Giftes beim Opfer dokumentiert wird. Es fällt sehr schwer, derartigen Machenschaften dieses Staatsanwaltes nicht als vorsätzlich und kriminell einzustufen.

Zu den Einzelheiten siehe unseren Artikel Mafia-Methoden bei der Sparkassen-Tocher RBS GmbH, direkt zur Strafanzeige gegen StA Negenborn kommen Sie mit diesem Link.


Ein Staatsanwalt, der die Regeln der Addition und Multiplikation nicht beherrscht
Aktenzeichen: 130 Js 21/ 03
Datum: 2000-03-13

Staatsanwalt:

Dirk Negenborn (Jg. 1960)
Ab 14.01.1998 StA bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf

Gericht:

Landgericht Düsseldorf
Neubrückstr. 3
D-40213 Düsseldorf
TV mit dem VgR
Dr. Dr. Ralf Hohmann

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